RS Vwgh 1994/6/21 92/14/0124

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Veröffentlicht am 21.06.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §67 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/05/31 91/14/0059 1

Stammrechtssatz

Abfertigungen iSd § 67 Abs 3 EStG 1972 sind einmalige Entschädigungen, die aufgrund bestimmter, in diesem Absatz genannter genereller abstrakter Normen (Hinweis: E 22.2.1989, 88/13/0196) bei Auflösung des Dienstverhältnisses zu leisten sind. Aus dem Zusammenhang dieser Bestimmung ist ableitbar, daß sie eine Auflösung des Dienstverhältnisses (auch) iSd in diesem Absatz genannten generellen Normen zur Voraussetzung hat. Wenn öffentlich-rechtliche Bedienstete vom Dienststand in den Ruhestand gewechselt sind, dadurch aber das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis nach den dienstrechtlichen Vorschriften nicht beendet ist, liegen jedenfalls keine Abfertigungen iSd § 67 Abs 3 EStG 1972 vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992140124.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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