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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die Heranziehung des im Verfahren betreffend den Widerruf einer wasserrechtlichen Bewilligung einer Deponie erstatteten Gutachtens im Verfahren zur wasserrechtlichen Bewilligung der Fortführung dieser Deponie ist wegen der Bezugnahme des Gutachtens auf denselben Standort zulässig.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Gutachten Verwertung aus anderen VerfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993070034.X01Im RIS seit
12.11.2001