RS Vwgh 1994/6/21 93/07/0034

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Veröffentlicht am 21.06.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;
WRG 1959 §31b;

Rechtssatz

Die Heranziehung des im Verfahren betreffend den Widerruf einer wasserrechtlichen Bewilligung einer Deponie erstatteten Gutachtens im Verfahren zur wasserrechtlichen Bewilligung der Fortführung dieser Deponie ist wegen der Bezugnahme des Gutachtens auf denselben Standort zulässig.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Gutachten Verwertung aus anderen Verfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993070034.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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