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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20;Rechtssatz
Die Erledigung eines Nachsichtsantrages ist einerseits von der rechtlich gebundenen Entscheidung der Frage der Unbilligkeit der Einhebung abhängig, andererseits von der Ermessensentscheidung iSd § 20 BAO.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990140065.X01Im RIS seit
20.11.2000