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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Auf Grund der nicht im Einklang mit den Ausführungen anläßlich der Einvernahme des Asylwerbers bei seinem ersten Aufenthalt in Österreich stehenden bzw gesteigerten Angaben im Asylverfahren durfte die Behörde dem Asylwerber (hier: türkischer Staatsangehöriger) die Glaubwürdigkeit versagen.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994200102.X01Im RIS seit
20.11.2000