RS Vwgh 1994/6/21 91/14/0165

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Veröffentlicht am 21.06.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
BAO §93 Abs2;

Rechtssatz

Als Bescheidspruch ist der Inhalt der normativen

Willensäußerung der Behörde anzusehen.

Schlagworte

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991140165.X02

Im RIS seit

30.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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