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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Mißhandlungen und Folterungen des Asylwerbers (hier: türkischer Staatsangehöriger kurdischer Nationalität) und Übergriffen türkischer Behörden kann - auch mit Rücksicht auf das Umfeld, in dem sie sich ereigneten - die Eignung, wohlbegründete Furcht vor Verfolgung aus dem in § 1 Z 1 AsylG 1991 genannten Gründen zu indizieren, ohne weitere Auseinandersetzung nicht abgesprochen werden (Hinweis E 24.3.1994, 94/19/0282).
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994200106.X03Im RIS seit
20.11.2000