RS Vwgh 1994/6/22 93/01/1255

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Veröffentlicht am 22.06.1994
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z1;
StbG 1985 §10 Abs3;

Rechtssatz

Von einer völligen Anpassung des Staatsbürgerschaftswerbers an die österreichischen Verhältnisse in Sprache und Lebensart kann selbst, wenn er in Österreich bereits "einen größeren Bekanntenkreis und Freudeskreis" - ungeachtet der weiteren Frage, wie sich dieser in bezug auf sein Herkunftsland zusammengesetzt hat - keine Rede sein, wenn er nicht in der Lage ist, seinen Lebenslauf in deutscher Sprache abzufassen, bzw die Antragsformulare selbst auszufüllen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993011255.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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