RS Vwgh 1994/6/22 93/01/0016

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Veröffentlicht am 22.06.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
ZustG §24;

Rechtssatz

Die Ermächtigung zur Ausfolgung von Schriftstücken gemäß § 24 ZustG ist nicht auf die von der ausfolgenden Behörde zu erlassenden Bescheide beschränkt.

Schlagworte

Zurechnung von Bescheiden Intimation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993010016.X01

Im RIS seit

11.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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