RS Vwgh 1994/6/22 93/01/1255

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Veröffentlicht am 22.06.1994
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

B-VG Art130 Abs2;
StbG 1985 §10 Abs1;
StbG 1985 §11;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/01/0337 E 7. Mai 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Die Feststellung, ob die Einbürgerungsbedingungen erfüllt sind, liegt nicht im freien Ermessen der Behörde (Hinweis E 20.10.1970, 1240/70; E 22.6.1971, 2142/70). Erst die nach deren Bejahung zu treffende Entscheidung über die Einbringung liegt im Ermessen der Behörde, wobei auf allgemeine Wohl, die öffentlichen Interessen und das Gesamtverhalten der Partei Rücksicht zu nehmen ist.

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993011255.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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