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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1973 §87 Abs1 Z3;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Widerruf der Genehmigung der Bestellung zum Geschäftsführer - Wurde die Genehmigung der Bestellung zum Geschäftsführer für die Ausübung des Gewerbes der Überlassung von Arbeitskräften an einem bestimmten Standort aus dem Grunde widerrufen, weil die betreffende Person gegen eine Vorschrift des AÜG und gegen sich aus dem Arbeitsrecht und dem Sozialversicherungsrecht ergebende Verpflichtungen eines Arbeitgebers verstoßen hat, so stehen der beantragten Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zwingende öffentliche Interessen entgegen (Hinweis B 21.3.1986, AW 86/04/0086). B 23.6.1994, AW 94/04/0021
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:AW1994040021.A01Im RIS seit
20.11.2000