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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Der Nachbar kann zulässigerweise Einwendungen gegen die Überschreitung der im Widmungsbescheid festgelegten Bebauungsdichte sowie gegen die von den geplanten Pkw-Abstellplätzen ausgehenden Immissionen erheben.
Schlagworte
Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992060250.X01Im RIS seit
03.05.2001