RS Vwgh 1994/6/23 94/14/0050

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.06.1994
beobachten
merken

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §21 Abs6;
UStG 1972 §21 Abs8;

Rechtssatz

Ein Unternehmer, der in der Gründungsphase seines Unternehmens keinerlei Umsätze erzielt, fällt unter die Bagatellregelung des § 21 Abs 6 UStG 1972, sofern er nicht nach § 21 Abs 8 UStG 1972 auf die Anwendung dieser Regelung verzichtet und sich für die Regelbesteuerung entschieden hat. Nur in diesem Fall - bei rechtzeitiger Abgabe der schriftlichen Erklärung iSd § 21 Abs 8 UStG 1972 - steht dem Unternehmer für das betreffende Kalenderjahr der Vorsteuerabzug zu (Hinweis E 26.4.1977, 2530/76, VwSlg 5123 F/1977; 2.9.1986, 86/15/0038).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994140050.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten