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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Art 6 Abs 1 MRK fordert weder die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme noch steht diese Bestimmung einer Verfahrensregelung entgegen, welche die Parteien verhalten soll, ihre Einwände in tatsächlicher Hinsicht im Verwaltungsverfahren vorzubringen (Hinweis: Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Fall Zumtobel vom 21.9.1993, wonach die Befugnis des VwGH zur Tatsachenkognition ungeachtet des sich aus § 41 VwGG ergebenden Neuerungsverbotes ausreichend gewesen ist).
Schlagworte
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993060212.X01Im RIS seit
28.11.2001Zuletzt aktualisiert am
27.05.2014