RS Vwgh 1994/6/23 93/06/0212

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Veröffentlicht am 23.06.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42 Abs1;
AVG §45 Abs2;
MRK Art6 Abs1;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Art 6 Abs 1 MRK fordert weder die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme noch steht diese Bestimmung einer Verfahrensregelung entgegen, welche die Parteien verhalten soll, ihre Einwände in tatsächlicher Hinsicht im Verwaltungsverfahren vorzubringen (Hinweis: Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Fall Zumtobel vom 21.9.1993, wonach die Befugnis des VwGH zur Tatsachenkognition ungeachtet des sich aus § 41 VwGG ergebenden Neuerungsverbotes ausreichend gewesen ist).

Schlagworte

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993060212.X01

Im RIS seit

28.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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