Index
L85008 Straßen VorarlbergNorm
LStG Vlbg 1969 §44 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/06/17 92/06/0228 5Stammrechtssatz
Die Enteignung von Grundeigentum betrifft zivilrechtliche Ansprüche im Sinne des Art 6 Abs 1 MRK. Die nachprüfende Kontrolle durch den Verwaltungsgerichtshof genügt dem Art 6 MRK. Sie ist nicht bloß theoretisch und abstrakt, sondern gibt auch im Ergebnis dem VwGH wirksam Gelegenheit, sich von der Richtigkeit der Lösung sowohl der Tatfrage wie der Rechtsfrage zu überzeugen und sein Urteil über die Sache durchzusetzen, wie dies bei einem an der Verfassung orientiertem Verständnis des VwGG dem österreichischen VwGH aufgetragen ist (Hinweis E VfSlg 11500/1987).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungSachverhalt BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993060212.X07Im RIS seit
28.11.2001Zuletzt aktualisiert am
27.05.2014