RS Vwgh 1994/6/23 94/18/0269

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Veröffentlicht am 23.06.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39a;

Rechtssatz

Handelt es sich bei dem den im Rahmen fremdenbehördlicher Ermittlungen durchgeführten Einvernahmen des Fremden beigezogenen Dolmetsch nicht um einen gerichtlich beeideten Dolmetsch, so liegt darin im Hinblick auf § 39a AVG kein Verfahrensmangel.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180269.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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