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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Handelt es sich bei dem den im Rahmen fremdenbehördlicher Ermittlungen durchgeführten Einvernahmen des Fremden beigezogenen Dolmetsch nicht um einen gerichtlich beeideten Dolmetsch, so liegt darin im Hinblick auf § 39a AVG kein Verfahrensmangel.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ParteienvernehmungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994180269.X02Im RIS seit
20.11.2000