RS Vwgh 1994/6/23 94/18/0296

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Veröffentlicht am 23.06.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §18 Abs2 Z7;
VStG §6;

Rechtssatz

Zur Erfüllung des Tatbestandes des § 18 Abs 2 Z 7 FrG 1993 ist Verschulden des Fremden nicht erforderlich, sodaß es unerheblich ist, ob dieser sich in einer Notstandssituation befand oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180296.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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