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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / BescheidLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrages wegen Aussichtslosigkeit; Schreiben der Lagerverwaltung des Flüchtlingslagers Traiskirchen hat lediglich informierenden InhaltRechtssatz
Da es sich bei der hier angefochtenen, die Einschreiterin lediglich informierenden Erledigung der Leitung des Flüchtlingslagers (betreffend die Entlassung aus der Betreuung des Bundesministeriums für Inneres) weder um einen Bescheid noch um einen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, sondern nur um eine bloße Mitteilung ohne normativen Charakter handelt, fehlt dem Verfassungsgerichtshof die Zuständigkeit zur Entscheidung in der Sache. Eine Beschwerde wäre demnach offenkundig unzulässig.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Zuständigkeit, Bescheidbegriff, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1989:B218.1989Dokumentnummer
JFR_10109381_89B00218_01