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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/05/24 93/04/0240 2Stammrechtssatz
Unternehmungen als Träger einschlägiger Berechtigungen sind ex lege Mitglied der jeweils fachlich zuständigen Fachgruppe (Innung, Gremium) und der Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft sowie auch der analogen Selbstverwaltungskörperschaften auf Bundesebene (Hinweis E VfGH 2.10.1989, VfSlg 12175/1989). Mit dem Bescheid über die Feststellung der Pflicht zur Bezahlung der Grundumlage für bestimmte Landesgremien wird an die Gewerbeberichtigung angeknüpft, nicht aber über deren Bestand abgesprochen.
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992040177.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.09.2009