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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs3;Rechtssatz
§ 359 Abs 4 GewO 1973 läßt sich nicht entnehmen, daß eine Berufung, die nicht im Rahmen des - gemäß § 356 Abs 3 GewO 1973 Parteistellung vermittelnden - erstinstanzlichen Vorbringens begründet wird, als unzulässig anzusehen ist. Vielmehr vermag selbst eine - aus objektiver Sicht - ganz und gar unzutreffend begründete Berufung die Unzulässigkeit dieses Rechtsmittels nicht zu bewirken.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993040039.X01Im RIS seit
20.11.2000