RS Vfgh 1989/6/20 V118/88, V9/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.1989
beobachten
merken

Index

96 Straßenbau
96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Norm

B-VG Art18 Abs2 / Verordnung Inhalt gesetzmäßig
B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag
BStG 1971 Verzeichnis 1
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 12.08.1981, BGBl 399 (= TrassierungsV A 9 Pyhrn-Autobahn)
BStG 1971 §1 Abs1
BStG 1971 §4 Abs1

Leitsatz

Zulässige Individualanträge auf Aufhebung der Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 12. August 1981, BGBl. 399/1981 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A9 Pyhrn Autobahn; ausreichende Wirtschaftlichkeitsüberlegungen vor Trassenfestlegung

Rechtssatz

Zulässigkeit der Individualanträge auf Aufhebung der TrassierungsV A9 Pyhrn-Autobahn (vgl. VfSlg. 9823/1983).

Den Anträgen wird keine Folge gegeben.

Keine Bedenken gegen die Aufnahme der A9 Pyhrn Autobahn in das "Verzeichnis 1" des BStG.

Ausreichende Wirtschaftlichkeitsüberlegungen

Der Bundesminister hat die Kostenschätzung in seine - zwar nicht eingehenden, aber nach Lage des Falles doch immerhin ausreichenden - Wirtschaftlichkeitsüberlegungen miteinbezogen; auf ihrer Grundlage wurde sodann die mit der angefochtenen Verordnung fixierte Trasse nach Abwägung mit den anderen vom Gesetz vorgegebenen Entscheidungskriterien festgelegt.

Da der Bundesminister diese Abwägung vor der Trassenfestlegung vorgenommen hat, brauchte der Verfassungsgerichtshof nicht zu prüfen, ob es für die Gesetzmäßigkeit der Verordnung ausreichen würde, wenn sich - wie der Bundesminister meint - die Wirtschaftlichkeit der Trasse aus der Festlegung nachfolgenden Untersuchungen erweisen ließe.

Entscheidungstexte

  • V 118/88,V 9/89
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 20.06.1989 V 118/88,V 9/89

Schlagworte

Straßenverwaltung / Straßenverlaufsfestlegung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1989:V118.1988

Dokumentnummer

JFR_10109380_88V00118_3_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten