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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Ist die schadlose Behandlung von gefährlichen Abfällen iSd § 32 Abs 1 AWG 1990 in dem für die Beurteilung der Sachlage und Rechtslage maßgebenden Zeitpunkt der Erlassung des Berufungsbescheides geboten, so sind die Tatbestandsvoraussetzungen des § 32 Abs 1 AWG 1990 zur Zeit der Erlassung des Berufungsbescheides, also nach dem gem Art 8 Abs 1 AWG 1990 am 1.7.1990 erfolgten Inkrafttreten des AWG 1990 gegeben.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993050300.X01Im RIS seit
11.07.2001