RS Vwgh 1994/6/28 93/05/0300

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Veröffentlicht am 28.06.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §66 Abs4;
AWG 1990 §32 Abs1;
AWG 1990 Art8 Abs1;

Rechtssatz

Ist die schadlose Behandlung von gefährlichen Abfällen iSd § 32 Abs 1 AWG 1990 in dem für die Beurteilung der Sachlage und Rechtslage maßgebenden Zeitpunkt der Erlassung des Berufungsbescheides geboten, so sind die Tatbestandsvoraussetzungen des § 32 Abs 1 AWG 1990 zur Zeit der Erlassung des Berufungsbescheides, also nach dem gem Art 8 Abs 1 AWG 1990 am 1.7.1990 erfolgten Inkrafttreten des AWG 1990 gegeben.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993050300.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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