RS Vwgh 1994/6/28 92/04/0268

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Veröffentlicht am 28.06.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §56;
GewO 1973 §77 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine Auflage hat eine (behördlich erzwingbare) Maßnahme des Inhabers der Betriebsanlage zum Gegenstand; die Vorschreibung von Auflagen, die Dritte verpflichten, findet im Gesetz keine Deckung (Hinweis E 11.9.1968, 1622/67, 442/68).

Schlagworte

Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992040268.X01

Im RIS seit

17.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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