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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §412 Abs1;Rechtssatz
Ein gegen den Beitragsbescheid gerichteter Einspruch entspricht trotz Fehlens eines begründeten Entscheidungsantrages nicht deshalb den Anforderungen des § 412 Abs 1 ASVG, weil die Versicherungsanstalt ihren Beitragsbescheid nur ungenügend begründet hat (Hinweis E 10.9.1982, 81/08/0057).
Schlagworte
Begründung AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994080116.X02Im RIS seit
25.01.2001