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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Aus dem Hinweis in § 356 Abs 4 GewO 1973 auf § 356 Abs 3 GewO 1973 ergibt sich, daß die Parteistellung des Nachbarn im Verfahren betreffend die Vorschreibung anderer oder zusätzlicher Auflagen gemäß § 79 GewO 1973 davon abhängt, daß ihm bereits im Verfahren betreffend die Genehmigung der Betriebsanlage iSd § 356 Abs 3 GewO 1973 Parteistellung zukam (Hinweis: das zur vergleichbaren Rechtslage der Nachbarstellung im Betriebsbewilligungsverfahren ergangene E 21.9.1993, 93/04/0043).
Schlagworte
GewerberechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993040077.X01Im RIS seit
24.01.2001