RS Vwgh 1994/6/28 93/04/0077

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Veröffentlicht am 28.06.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §8;
GewO 1973 §356 Abs3;
GewO 1973 §356 Abs4;
GewO 1973 §79;

Rechtssatz

Aus dem Hinweis in § 356 Abs 4 GewO 1973 auf § 356 Abs 3 GewO 1973 ergibt sich, daß die Parteistellung des Nachbarn im Verfahren betreffend die Vorschreibung anderer oder zusätzlicher Auflagen gemäß § 79 GewO 1973 davon abhängt, daß ihm bereits im Verfahren betreffend die Genehmigung der Betriebsanlage iSd § 356 Abs 3 GewO 1973 Parteistellung zukam (Hinweis: das zur vergleichbaren Rechtslage der Nachbarstellung im Betriebsbewilligungsverfahren ergangene E 21.9.1993, 93/04/0043).

Schlagworte

Gewerberecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993040077.X01

Im RIS seit

24.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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