RS Vwgh 1994/6/28 94/11/0158

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Veröffentlicht am 28.06.1994
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Index

L94408 Krankenanstalt Spital Vorarlberg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
SpitalG Vlbg 1990 §9 Abs4 idF 1994/003;
SpitalG Vlbg 1990 §9 Abs7 idF 1994/003;

Rechtssatz

Erst dann, wenn die Landesregierung durch einen kollegial gesetzten Formalakt das Bestehen eines Bedarfes festgestellt hat, ist im fortgesetzten Ermittlungsverfahren das Vorliegen der sonstigen Bewilligungsvoraussetzungen zu prüfen.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994110158.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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