RS Vwgh 1994/6/28 94/11/0149

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Veröffentlicht am 28.06.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §64 Abs5;
VwRallg;

Rechtssatz

§ 64 Abs 5 KFG räumt nach seinem klaren Wortsinn (nur) ein auf ein Jahr ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Österreich befristetes Recht zum Lenken von Kfz im Bundesgebiet auf Grund der ausländischen Lenkerberechtigung ein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994110149.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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