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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die allgemein gehaltene Behauptung des Bf im Verwaltungsverfahren, "die oa Firma wurde rechtswidrig in den Konkurs getrieben", vermag mangels geeigneter Anhaltspunkte für die Annahme, der Konkurs sei durch strafgesetzwidrige Handlungen eines Dritten herbeigeführt worden, eine amtswegige Ermittlungspflicht nicht auszulösen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993040233.X03Im RIS seit
20.11.2000