RS Vwgh 1994/6/28 93/04/0233

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Veröffentlicht am 28.06.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
GewO 1973 §13 Abs3;
GewO 1973 §87 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Die allgemein gehaltene Behauptung des Bf im Verwaltungsverfahren, "die oa Firma wurde rechtswidrig in den Konkurs getrieben", vermag mangels geeigneter Anhaltspunkte für die Annahme, der Konkurs sei durch strafgesetzwidrige Handlungen eines Dritten herbeigeführt worden, eine amtswegige Ermittlungspflicht nicht auszulösen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993040233.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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