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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §13 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0131 3Stammrechtssatz
Die Gewerbebeh hat nur zu prüfen, ob ein Beschluß des Konkursgerichtes betreffend die Eröffnung des Konkurses vorliegt. Sie muß sich nicht mit Einwänden gegen das diesem Beschluß zugrundeliegende Konkursverfahren auseinandersetzen (Hinweis E 29.10.1982, 81/04/0171).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993040233.X02Im RIS seit
20.11.2000