RS Vwgh 1994/6/28 93/04/0233

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Veröffentlicht am 28.06.1994
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs3;
GewO 1973 §87 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0131 3

Stammrechtssatz

Die Gewerbebeh hat nur zu prüfen, ob ein Beschluß des Konkursgerichtes betreffend die Eröffnung des Konkurses vorliegt. Sie muß sich nicht mit Einwänden gegen das diesem Beschluß zugrundeliegende Konkursverfahren auseinandersetzen (Hinweis E 29.10.1982, 81/04/0171).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993040233.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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