RS Vwgh 1994/6/28 92/04/0177

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Veröffentlicht am 28.06.1994
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50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft

Norm

HKG 1946 §1 Abs1 idF 1954/183 ;
HKG 1946 §3 Abs2 idF 1954/183 ;

Rechtssatz

Die mit der entsprechenden Berechtigung zum Betrieb eines Unternehmens verbundene "Gewinnabsicht" ist für die Mitgliedschaft zu einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft wesentlich (Hinweis: E 4.7.1950, 652/49, VwSlg 1595 A/1950).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992040177.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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