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50/05 Kammern der gewerblichen WirtschaftNorm
HKG 1946 §1 Abs1 idF 1954/183 ;Rechtssatz
Die mit der entsprechenden Berechtigung zum Betrieb eines Unternehmens verbundene "Gewinnabsicht" ist für die Mitgliedschaft zu einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft wesentlich (Hinweis: E 4.7.1950, 652/49, VwSlg 1595 A/1950).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992040177.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.09.2009