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50/05 Kammern der gewerblichen WirtschaftNorm
HKG 1946 §1 Abs1 idF 1954/183 ;Rechtssatz
Die Auffassung, daß auch ein - insbesondere in seiner Spielgestaltung - vorwiegend unter kommerziellen Gesichtspunkten geführtes "Privattheater" unter keinen Umständen unter Gewinnerzielungsabsicht geführt werden könne und daher nicht Kammermitglied und nicht kammerumlagepflichtig sei, ist unzutreffend. Auch derartige Unternehmungen sind an denselben Gesichtspunkten des Unternehmensbegriffes iSd § 3 Abs 2 HKG zu messen, wie jedes andere Unternehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992040177.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.09.2009