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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §63 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/04/0074 94/04/0075Rechtssatz
Durch die Zurückweisung der Berufung des im Konkurs über das Vermögen des Bf bestellten Masseverwalters werden subjektiv öffentliche Rechte des Bf (Gemeinschuldners) nicht berührt. (hier: Zurückweisung einer Berufung in einer Angelegenheit wegen Entziehung einer Gewerbeberechtigung)
Schlagworte
Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Zurückweisung Kostenbescheide Ordnungs- und MutwillensstrafenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994040073.X01Im RIS seit
03.04.2001