RS Vwgh 1994/6/28 92/05/0063

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Veröffentlicht am 28.06.1994
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Index

L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Oberösterreich
L81704 Baulärm Umgebungslärm Oberösterreich
L82000 Bauordnung
L82004 Bauordnung Oberösterreich
L82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
AVG §68 Abs1;
BauO OÖ 1976 §43;
BauRallg;

Rechtssatz

"Sache" der Berufungsentscheidung ist die konkrete Angelegenheit (hier der durch das Baubewilligungsansuchen und die Beilagen umrissene Prozeßgegenstand).

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die SacheInhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Baubewilligung BauRallg6Zurückweisung wegen entschiedener SacheInhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung (siehe auch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992050063.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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