RS Vwgh 1994/6/28 93/04/0034

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Veröffentlicht am 28.06.1994
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs1 Z1;
GewO 1973 §87 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/04/0151 E 10. April 1987 RS 3

Stammrechtssatz

Der Umstand allein, dass seit einer strafgerichtlichen Verurteilung des Antragstellers 5 Jahre vergangen sind, wobei der Antragsteller sich in dieser Zeit keiner gerichtlich strafbaren Handlung schuldig gemacht hat, genügt nicht, vom Ausschluss des Antragstellers von der Ausübung eines Gewerbes (§ 13 Abs 1 Z 1 GewO) abzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993040034.X05

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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