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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0091/60 E 29. November 1960 VwSlg 5434 A/1960 RS 1Stammrechtssatz
Der Umstand, dass ein Formgebrechen eines von der Partei eingebrachten Ansuchens um Erteilung einer Bewilligung der fristgerechten Erlassung des Bescheides im Wege steht, schließt das alleinige Verschulden der Behörde an der Verzögerung aus. Für diese Frage ist es unentscheidend, ob die Behörde einen Verbesserungsauftrag erteilt hat oder nicht.
Schlagworte
Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992050066.X04Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.04.2011