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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §308 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 91/08/0028 E 29. September 1994Rechtssatz
Aus der Begründung eines Dienstverhältnisses als Rechtsanwaltsanwärter erwächst dem Bf kein Anspruch auf Erstattung von Beiträgen nach § 308 Abs 3 ASVG, weil eine der Voraussetzungen für eine solche Erstattung die Aufnahme eines Versicherten in ein pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis iSd § 308 Abs 2 ASVG ist, der Bf als Rechtsanwaltsanwärter aber in keinem solchen Dienstverhältnis steht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993080009.X01Im RIS seit
20.11.2000