RS Vwgh 1994/6/28 93/04/0238

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Veröffentlicht am 28.06.1994
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §59 Abs1;
AVG §62 Abs1;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Ein Bescheid ist mit seiner Erlassung zustande gekommen. Dies ist bei einem schriftlichen Bescheid der Zeitpunkt der rechtswirksamen Zustellung, sodaß auch die zwischen Unterfertigung eines Bescheides und dessen Zustellung erfolgte Änderung der Rechtslage zu berücksichtigen ist (Hinweis E 18.2.1983, 82/04/0136).

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenMaßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltInhalt des Spruches Allgemein Angewendete GesetzesbestimmungMaßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993040238.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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