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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ein Bescheid ist mit seiner Erlassung zustande gekommen. Dies ist bei einem schriftlichen Bescheid der Zeitpunkt der rechtswirksamen Zustellung, sodaß auch die zwischen Unterfertigung eines Bescheides und dessen Zustellung erfolgte Änderung der Rechtslage zu berücksichtigen ist (Hinweis E 18.2.1983, 82/04/0136).
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenMaßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltInhalt des Spruches Allgemein Angewendete GesetzesbestimmungMaßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993040238.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
11.03.2014