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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AlVG 1977 §12 Abs3 litf;Rechtssatz
Zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung iSd § 12 Abs 4 AlVG ist in erster Instanz das Arbeitsamt und nicht der BMAS zuständig. Im Hinblick auf diese Rechtslage kann das Schreiben des BMAS, aus dem lediglich die Absicht erkennbar ist, dem Bf in Beantwortung seiner Eingabe die Rechtslage gemäß § 12 Abs 4 AlVG iVm § 12 Abs 3 lit f AlVG aus der Sicht des BMAS darzustellen, welches nicht als Bescheid bezeichnet ist, und aus dem auch nicht hervorgeht, daß der BMAS beabsichtigt hätte, einen Bescheid zu erlassen, jedenfalls im Zweifel nicht als Bescheid gewertet werden.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und RechtsbelehrungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994080117.X01Im RIS seit
18.10.2001