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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §13 Abs1;Rechtssatz
Wird in einem an die Baubehörde gerichteten Schreiben darauf verwiesen, daß das im Eigentum des Verfassers dieses Schreibens stehende Grundstück im Bauland liege, mit diesem Schreiben ein ausgearbeiteter Teilungsplan vorgelegt und damit ein Ersuchen um GENEHMIGUNG des Parzellierungsentwurfes verbunden, wobei die Verwendung des Wortes "Entwurf" der Eingabe keineswegs den Charakter als Antrag nimmt, weil erst die behördliche Genehmigung die Grundabteilung ermöglicht, so kann aufgrund der Worte "Ich ersuche daher um Genehmigung" kein Zweifel bestehen, daß ein Antrag gestellt wurde.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992050066.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.04.2011