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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BWG 1993 §70;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Bestellung eines Regierungskommissärs - Die Frage, ob zwingende öffentliche Rücksichten die sofortige Umsetzung des Bescheides in die Wirklichkeit gebieten, kann in der Regel (auch) auf Grund der Stellungnahme der belangten Behörde geprüft werden. Letzteres wird jedenfalls dann der Fall sein, wenn übereinstimmendes bzw unbestrittenes Tatsachenvorbringen des Bf und der belangten Behörde im Provisorialverfahren vorliegt (Hinweis B 31.12.1985, AW 85/08/0036).
Schlagworte
Entscheidung über den AnspruchZwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:AW1994170021.A03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
06.04.2010