RS Vwgh 1994/6/29 93/03/0266

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.06.1994
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

BetriebsO 1986 §32 Abs1 Z3;
KFG 1967 §66;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/06/15 92/03/0223 1

Stammrechtssatz

Aus § 36 Abs 3 BetriebsO 1986 ergibt sich - auch wenn in dieser Bestimmung darauf Bezug genommen wird, daß der Taxilenkerausweis ungültig werde und abgeliefert werden müsse, wenn die Lenkerberechtigung entzogen wird - keine "Koppelung" in der Weise, daß die Wertungskriterien der "Vertrauenswürdigkeit" iSd § 32 Abs 1 Z 3 BO 1986 einerseits und der "Verkehrszuverlässigkeit" iSd § 66 KFG 1967 andererseits als ident betrachtet werden müßten. Die Voraussetzungen bei der Beurteilung dieser beiden Wertungskriterien sind nicht gleichzusetzen (Hinweis E 26.11.1982, 82/04/0128).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993030266.X05

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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