RS Vwgh 1994/6/29 93/12/0312

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Veröffentlicht am 29.06.1994
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Index

L24003 Gemeindebedienstete Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
GdBDO NÖ 1976 §46 Abs6;

Rechtssatz

Eine Pauschalierung von Mehrdienstleistungen bedeutet nicht Abgeltung jeder Menge von Mehrdienstleistungen; die gesetzliche Regelung legt vielmehr die Grundsätze für die Berechnung auf Basis der erbrachten Mehrdienstleistungen fest. Behauptet der Beamte daher, daß eine Abgeltung von über das normale Maß hinausgehenden Mehrdienstleistungen nicht erfolgt sei, so hat die Behörde zu prüfen, ob die Pauschalierung noch dem der Bemessung zugrundeliegenden Sachverhalt entspricht.

Schlagworte

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverhaltsänderung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120312.X07

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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