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19 Völkerrechtliche VerträgeNorm
B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallLeitsatz
Verletzung im Recht auf Entscheidung über zivilrechtliche Ansprüche und Verplichtungen durch ein unabhängiges und unparteiisches, auf Gesetz beruhendes Gericht (Art6 Abs1 MRK) nach Aufhebung von Teilen des §345 ASVG idF BGBl. 684/1978 und Teilen des §15 der Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung BGBl. 105/1956Rechtssatz
Die Beschwerdeführerin wurde durch die in einer als verfassungswidrig erkannten Zusammensetzung ergangene Entscheidung der belangten Schiedskommission in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Entscheidung über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen durch ein unabhängiges und unparteiisches, auf Gesetz beruhendes Gericht (Art6 Abs1 EMRK) verletzt.
(Anlaßfall zu E v 20.06.89, G228/88, G3,4/89, V202/88, V1,2/89)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1989:B697.1988Dokumentnummer
JFR_10109378_88B00697_01