RS Vwgh 1994/6/30 91/06/0244

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Veröffentlicht am 30.06.1994
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L85006 Straßen Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
LStVwG Stmk 1964 §2 Abs1;
LStVwG Stmk 1964 §3;
LStVwG Stmk 1964 §7 Abs1 Z4;
LStVwG Stmk 1964 §8 Abs3;

Rechtssatz

Zwar läßt es der Wortlaut des § 3 Stmk LStVwG 1964 an sich zu, daß ein Feststellungsverfahren auch dann durchgeführt wird, wenn es sich um den Fall einer Widmung für den öffentlichen Verkehr durch die zuständigen Stellen (§ 2 Abs 1 erster Fall Stmk LStVwG 1964) handelt. In jedem Fall aber ist die Anwendung des § 3 Stmk LStVwG 1964 daran geknüpft, daß die Frage, ob eine Straße als öffentlich anzusehen ist oder nicht, nicht eindeutig beantwortet werden kann.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991060244.X02

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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