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L85006 Straßen SteiermarkNorm
AVG §56;Rechtssatz
Zwar läßt es der Wortlaut des § 3 Stmk LStVwG 1964 an sich zu, daß ein Feststellungsverfahren auch dann durchgeführt wird, wenn es sich um den Fall einer Widmung für den öffentlichen Verkehr durch die zuständigen Stellen (§ 2 Abs 1 erster Fall Stmk LStVwG 1964) handelt. In jedem Fall aber ist die Anwendung des § 3 Stmk LStVwG 1964 daran geknüpft, daß die Frage, ob eine Straße als öffentlich anzusehen ist oder nicht, nicht eindeutig beantwortet werden kann.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991060244.X02Im RIS seit
25.01.2001