RS Vwgh 1994/6/30 93/06/0002

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Veröffentlicht am 30.06.1994
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Index

L81705 Baulärm Umgebungslärm Salzburg
L82000 Bauordnung
L82005 Bauordnung Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauPolG Slbg 1973 §9 Abs1 litg;
BauRallg impl;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/06/0003

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1800/75 E 29. Juni 1976 RS 2

Stammrechtssatz

Vorschriften für zu schaffende Abstellflächen sind als ausschließlich im öffentlichen Interesse erlassen anzusehen.

Schlagworte

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993060002.X06

Im RIS seit

28.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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