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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §1;Rechtssatz
Das Verwaltungsstrafverfahren (hier: nach dem AuslBG) wird nicht gegen eine "Firma" oder gegen eine juristische Person, sondern immer nur gegen physische Personen geführt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994090035.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
27.08.2018