RS Vwgh 1994/6/30 94/09/0035

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §1;
VStG §31 Abs1;
VStG §32 Abs1;

Rechtssatz

Das Verwaltungsstrafverfahren (hier: nach dem AuslBG) wird nicht gegen eine "Firma" oder gegen eine juristische Person, sondern immer nur gegen physische Personen geführt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994090035.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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