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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §14 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/11/0244 B 6. Dezember 1988 RS 1Stammrechtssatz
Das VwGG sieht eine Beschwerdemöglichkeit gegen Entscheidungen des VwGH nicht vor (hier Abweisung eines Antrages auf Bewilligung der Verfahrenshilfe).
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Abänderung von Bescheiden sowie Entscheidungen des VwGHEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994150097.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
14.10.2010