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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Stmk 1968 §70 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2465/51 E 16. Dezember 1952 RS 1Stammrechtssatz
Bei einem baupolizeilichen Auftrag, der als vorläufige Sicherungsmaßnahme zur Hintanhaltung einer Gefahr notwendig ist, kann die Frage der Wirtschaftlichkeit nicht aufgeworfen werden.
Schlagworte
Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992060266.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.04.2011