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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die "Äußerung" eines Distriktsarztes zur Frage, ob eine das ortsübliche Ausmaß übersteigende Geruchsbelästigung vorliegt, ist, wenn sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgeht, ohne praktische Bedeutung.
Schlagworte
Anforderung an ein Gutachten Gutachten rechtliche Beurteilung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991060182.X01Im RIS seit
20.11.2000