RS Vwgh 1994/6/30 92/15/0213

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Veröffentlicht am 30.06.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z8;

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH ist die Frage, ob nach einer Bauführung ein einheitliches Gebäude oder mehrere Gebäude vorhanden sind, anhand bautechnischer Kriterien zu lösen. Maßgebend ist, ob Gebäude unmittelbar aneinander grenzend angebaut bzw ineinander integriert bzw aufeinander errichtet sind, oder mit entsprechendem räumlichen Abstand voneinander. Als weitere wesentliche Kriterien wurden in der Rechtsprechung des VwGH die folgenden genannt: Errichtung der Bauwerke auf verschiedenen Grundstücken mit identen oder verschiedenen Eigentümern; Ineinandergreifen der einzelnen Räumlichkeiten sowie Bestehen eigener Eingänge und Stiegenaufgänge (Hinweis E 27.1.1994, 93/15/0161). Da im konkreten Fall die ehemalige Garage bautechnisch in das neu errichtete Gebäude integriert worden ist, hat erstere hiedurch ihre Eigenständigkeit verloren. Sie ist damit als selbständiges und abnutzbares Wirtschaftsgut untergegangen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992150213.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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