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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / Legitimation / VereinLeitsatz
Sitz des beschwerdeführenden Vereines nicht im Inland; keine Rechtspersönlichkeit des nach österreichischem Vereinsrecht nicht existenten Vereines; fehlende LegitimationRechtssatz
Zurückweisung der Beschwerde des nach österreichischem Vereinsrecht nicht existenten Vereines.
Ein nicht im Inland ansässiger Verein begründet deswegen keine Zuständigkeit inländischer Vereinsbehörden, weil ihm nach österreichischem Vereinsrecht keine Vereinsqualität und damit keine Rechtspersönlichkeit zukommt. (Von diesem Rechtsverständnis gehen auch Fessler-Kölbl, aaO, Seite 23, aus, wonach "die Verlegung des Sitzes eines österreichischen Verbandes ins Ausland den rechtlichen Untergang dieses Verbandes im Inland nach sich zieht.")
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Legitimation, VereinsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1989:B519.1989Dokumentnummer
JFR_10109377_89B00519_01